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   OLG Karlsruhe, 12.03.2004 - 16 UF 186/01   

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https://dejure.org/2004,12680
OLG Karlsruhe, 12.03.2004 - 16 UF 186/01 (https://dejure.org/2004,12680)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.03.2004 - 16 UF 186/01 (https://dejure.org/2004,12680)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. März 2004 - 16 UF 186/01 (https://dejure.org/2004,12680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch von Kindern auf Unterhalt und Schadensersatz; Verschweigen der Verbesserung der Eigentumsverhältnisse

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603 § 826
    Schadensersatzansprüche des Unterhaltsberechtigten bei Verschweigen verbesserter Einkommensverhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1441
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.11.1987 - IVb ZR 96/86

    Rechte des Unterhaltsberechtigten bei Wegfall der Gründe für eine einvernehmliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2004 - 16 UF 186/01
    Erkennt ein Unterhaltsschuldner, dass durch verbesserte Einkommensverhältnisse ein rechtskräftiger Unterhaltstitel unrichtig geworden ist, so besteht ein Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB , wenn der Unterhaltsschuldner die Verbesserung der Einkommensverhältnisse verschweigt und darin eine vorsätzliche, in besonderem Maße unredliche (sittenwidrige) Ausnützung dieser Situation zu bejahen ist (vgl. BGH NJW 1988, 1965 ; s.a. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2004, 145 zur Aufklärungspflicht des Unterhaltsgläubigers).

    Sein Verhalten erfüllt daher den Tatbestand des § 826 BGB , da er durch sein Verschweigen die Klägerin Ziffer 4 daran hinderte, die berechtigten Unterhaltsansprüche der Kläger Ziffer 1 bis 3 geltend zu machen (vgl. hierzu BGH FamRZ 1988, 270, 272 f.).

  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90

    Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2004 - 16 UF 186/01
    Da ein Mangelfall vorliegt, ist ein Erwerbstätigenbonus nicht anzusetzen (BGH FamRZ 1992, 539 ).
  • OLG Karlsruhe, 22.04.2003 - 16 WF 190/02

    Unterhaltsrecht: Schadensersatzanspruch des Unterhaltsschuldners bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2004 - 16 UF 186/01
    Erkennt ein Unterhaltsschuldner, dass durch verbesserte Einkommensverhältnisse ein rechtskräftiger Unterhaltstitel unrichtig geworden ist, so besteht ein Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB , wenn der Unterhaltsschuldner die Verbesserung der Einkommensverhältnisse verschweigt und darin eine vorsätzliche, in besonderem Maße unredliche (sittenwidrige) Ausnützung dieser Situation zu bejahen ist (vgl. BGH NJW 1988, 1965 ; s.a. OLG Karlsruhe, NJW-RR 2004, 145 zur Aufklärungspflicht des Unterhaltsgläubigers).
  • OLG Frankfurt, 18.09.1998 - 1 WF 185/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.03.2004 - 16 UF 186/01
    In diesem Umfang wird eine entsprechende Leistung aus dem Umstand gefolgert, dass die Kinder tatsächlich in der Zeit, in der der Beklagte nichts gezahlt hat, überlebt haben (vgl. OLG Frankfurt, FamRZ 1999, 1450 ).
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